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Informationen zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz in den gesetzlichen Krankenkassen vom 10.07.26

 

CDU/CSU und SPD entziehen Psychotherapiepraxen die Existenzgrundlage ¹ und brechen fundamentale Gesellschaftsverträge. Ärztevertreter machen sich zum laut schweigenden Mitwisser.²

Am 5. Juli 2026 ist ein Änderungsantrag bekannt geworden, der psychotherapeutischen Praxen die wirtschaftliche Grundlage entziehen wird. Wenn CDU/CSU und SPD diesen Antrag am 10. Juli beschließen [wurde beschloßen], bedeutet das nicht weniger als den Beginn der flächendeckenden Abschaffung psychotherapeutischer Praxen. Der gesetzliche Schutz des Mindesthonorars soll gestrichen werden. Damit werden Vergütungen auf ein Niveau gedrückt, das die Existenz psychotherapeutischer Praxen unmöglich macht. Und das, obwohl Psychotherapie nur rund ein Prozent der GKV-Ausgaben ausmacht.

Worum geht es?

Die sogenannte Angemessenheitsprüfung ist der gesetzliche Schutzmechanismus, der sicherstellen soll, dass psychotherapeutische Leistungen nicht beliebig unter ein Mindestniveau gedrückt werden. Sie ist die Grundlage dafür, dass Psychotherapiepraxen wirtschaftlich überhaupt existieren können. Wird sie gestrichen, fällt das Mindesthonorar. Dann gibt es keine verlässliche Untergrenze mehr. Dann wird aus Planungssicherheit freier Fall.

Das passiert gerade:

  • Erst wurden Honorare um 4,5% gekürzt.
  • Dann wurde der Versorgungsabbau vorbereitet: Rund 70 Prozent der Praxen sollen statt 30 nur noch 18 Patientinnen und       Patienten pro Woche behandeln dürfen.
  • Und nun soll mit der Streichung des gesetzlichen Schutzes des Mindesthonorars der Todesstoß folgen.

In der Realität bedeutet das: fallende Einkommen, massive Unsicherheit, entwertete Kassensitze, zerstörte Berufsbiografien – und am Ende weniger Praxen, keine Behandlung.

Die Ärztevertreter machen sich derweil zum schweigenden Mitwisser.² Das größte Ärzteblatt in Deutschland erwähnt die geplanten Änderungen positiv – und schweigt laut zur Abschaffung der Existenzgrundlage psychotherapeutischer Praxen.³

Liebe Betroffene, liebe Abgeordnete von CDU/CSU und SPD:

Wohin wollen Sie zurück?

Zurück in eine vorhumanistische Welt, in der seelisches Leid nicht menschlich beantwortet, sondern sediert oder dem gewinnmaximierenden Markt / den stärksten Lobbygruppen überlassen wird? Wobei Sie als Regierung die Lobbygruppe der Bevölkerung sind, die Sie eigentlich schützen sollten. Stattdessen schaden Sie mit Ihren Entscheidungen Ihren Schutzbefohlenen.

Zurück in eine Welt, in der psychische Normabweichungen primär als Absatzmarkt der Pharmaindustrie gelten – trotz erschreckend geringer Effekte, trotz selten offen ausgesprochener Nebenwirkungen wie sexueller Funktionsstörungen, Gefühlskälte, kognitiver Einbußen und verkürzter Lebenszeit? Psychotherapie ist innerhalb von 12 Monaten teurer als 12 Monate Medikamente zu nehmen, aber eine Psychotherapie wird nach einigen Monaten in den meisten Fällen erfolgreich beendet und erzeugte keine weiteren Kosten für die Gemeinschaft. Medikamente werden meist lebenslang eingenommen, da das zugrundeliegende Problem nicht behandelt wird, womit für die Gemeinschaft deutlich höhere Kosten entstehen.

Wollen Sie zurück in eine Welt, in der psychisches Leid mit billiger Ablenkung durch Konsumprodukte beantwortet wird?

Zurück in eine Welt, in der DiGAs psychische Gesundheit wie ein Call-Center-Training behandeln: in den Spiegel lächeln, dann wird es schon besser?

Zurück in eine Welt, in der Psychotherapie ohne qualifizierte Ausbildung zu Dumpinglöhnen angeboten wird und damit von keiner qualifizierten Person mehr angeboten werden kann – ausgerechnet dort, wo Qualität über Leben, Beziehung, Arbeit, Familie und Zukunft entscheidet?

Zurück in eine Welt, in der seelisches Leid wieder entmenschlicht wird?

Dieser Änderungsantrag bricht gleich mehrere Gesellschaftsversprechen:

Er bricht das Versprechen an die Gesellschaft, dass psychisches Leid ernst genommen und psychotherapeutisch behandelt wird – so, wie es auch die deutsche Rechtsprechung vor Jahrzehnten entschieden hat.

Er bricht die Versprechen, dass Gesetze in Deutschland gelten und dass sich Ausbildung lohnt. Wer Psychotherapeutin oder Psychotherapeut wird, investiert ca 100.000€ in Ausbildung und Kassensitz, arbeitet jahrelang unter Bedingungen, die oft weit unter dem Mindestlohn liegen oder gar nicht vergütet werden – im Vertrauen darauf, später ausreichend und rechtssicher vergütet zu werden, um in der Selbstständigkeit überleben sowie eine eigene Rente aufbauen zu können. Genau dieses Versprechen soll nun ersatzlos gestrichen werden. Und zwar gezielt für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – nicht für andere Leistungserbringer.

Und er bricht das demokratische Versprechen, dass grundlegende Entscheidungen offen, nachvollziehbar und unter Beteiligung der Gesellschaft getroffen werden. Stattdessen werden diese Punkte im Hinterzimmer vereinbart. Fünf Tage vor der Abstimmung werden die Änderungsanträge publik. Vermutlich wissen am Freitag viele Bundestagsabgeordnete, die darüber abstimmen sollen, nicht einmal, was ihnen tatsächlich vorgelegt wird.

Wir stehen vor der erneuten Entmenschlichung seelischen Leids.

Wenn dieser Antrag beschlossen wird [er wurde beschlossen], werden Patientinnen und Patienten künftig immer häufiger mit Medikamenten, Apps und oberflächlichen Ersatzangeboten abgefertigt – während die qualifizierte, beziehungsorientierte, wissenschaftlich fundierte Psychotherapie systematisch zerstört wird.

Am 10. Juli 2026 fällt/fiel eine historische Entscheidung, was psychisches Leid in unserer Gesellschaft in Zukunft bedeutet.

Quellen

Weitere Informationen

¹ Erst das Fundament herausreißen, dann die Fassade streichen: Am 8. Juli vertröstet die Koalition auf ihre Absicht, unzureichende Änderungen im Herbst nachzureichen – den entstandenen Schaden würde das in keiner Weise relativieren.

² Die KBV lehnte die Streichung am 7. Juli in einer Kurzkommentierung ab. Eine politisch sichtbare ärztliche Positionierung blieb aus.

³ Erst zwei volle Tage nach positiver Berichterstattung und über 20.000 Unterschriften berichtete das Ärzteblatt am 7. Juli nüchtern nach – ohne eigene kritische Einordnung.

Aktuelle Verfügbarkeit von Therapieplätzen
 

Im Rahmen der gesetzlichen Versicherungen (GKV) darf ein gewisses Kontingent an Therapiestunden pro Quartal für eine Betriebsstätte (BSNR) nicht überschritten werden, da sonst ein unverhältnismäßig hoher bürokratischer Mehraufwand zu bewältigen ist. Alle weiteren Kapazitäten stehen daher für die private Krankenversicherung (PKV) sowie Selbstzahler zur Verfügung.

Zur Aufnahme einer Psychotherapie wird ein sogenannter Konsiliarbericht für die Antragsstellung von den Krankenkassen der GKV verlangt sowie von einigen privaten Krankenkassen (PKV). Diesen können Sie bei jedem Hausarzt vor Beginn einer Therapie einholen, sogar vor Ihrem ersten Kennenlerngespräch. Bringen Sie Ihren ausgefüllten Konsiliarbericht daher gern schon zu unserem ersten Treffen mit, da sich die Bearbeitungszeit des Therapieantrages somit verkürzen lässt und wir früher starten können. Ein Konsiliarbericht ist 6 Monate gültig.

Terminabsagen: Machen Sie sich bitte bewusst, dass vereinbarte Termine abgesagt werden müssen, da es einen hohen Terminbedarf gibt. Wenn vereinbarte Termine nicht wahrgenommen werden, muss das Honorar für diesen "Ausfall" von Ihnen privat beglichen werden, insofern der Termin nicht kurzfristig neu besetzt werden kann. Kennenlerntermine haben in der Regel eine Dauer von 100min (Doppelstunde) und dem zur Folge das doppelte Honorar. Diese Handhabung ist notwendig, damit Terminmöglichkeiten anderen Personen zur Verfügung gestellt werden können. Das Ausfallhonorar wird erhoben, insofern Sie unentschuldigt den Termin nicht wahrnehmen oder innerhalb von 72 Stunden vor dem Termin absagen, da dieser Termin auf Grund der Alltagsplanungen anderer Personen unter Umständen nicht mehr besetzt werden kann.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Gesetzlich Versicherte (GKV)
 

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Privat Versicherte (PKV)

 

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Selbstzahler

 

 

 

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